Der Artikel „Die große Luftnummer“ im SPIEGEL Nr. 14/2004 ist einseitig und undifferenziert. Die aufgereihten Argumente sind nicht nur längst bekannt, sondern auch schon mehrfach widerlegt worden. Zudem werden Fakten, die für die Windkraft sprechen, einfach unter dem Teppich gekehrt und somit ein Zerrbild gezeichnet, das in keinster Weise der Realität entspricht.

Den wichtigsten Argumenten des SPIEGELs stellt der Bundverband Windenergie die folgenden Fakten entgegen: FAKT: Bevölkerung und Umweltschützer sprechen sich mehrheitlich für die Windenergie aus Der SPIEGEL behauptet „die Zustimmung in der Bevölkerung nimmt ab“. Eine Allensbach-Umfrage vom November 2003 (IfD-Umfrage 7047) kommt zu ganz anderen Ergebnissen: Danach wünschen sich 46% der Befragten die Windenergie als eine tragende Säule der Energieversorgung. Damit liegt sie nach der Sonnenenergie (52%) auf dem zweiten Platz unter acht zur Auswahl gestellten Energieträgern. 71% der Befragten sehen die Windenergie als eine besonders umweltfreundliche Energiequelle. Der SPIEGEL schreibt, dass sich „Hunderte Bürgerinitiativen“ gegen die Windenergie wehren. Selbst auf den einschlägigen Internetseiten der Windkraftgegner findet sich nicht annähernd diese Zahl von Initiativen. Auch von den dort erwähnten sind viele nicht (mehr) aktiv. Was der SPIEGEL aber vor allem verschweigt ist, dass es Hunderte von Bürgerwindrädern und Bürgerwindparks gibt. Gerade in den am dichtesten mit Windkraftanlagen belegten Gebieten - etwa in Nord- und Ostfriesland oder im Raum Paderborn – hat vor allem die ortsansässige Bevölkerung Windparkgesellschaften gegründet. Für den strukturschwachen ländlichen Raum ist die Wertschöpfung aus Windenergie oder Biomasse inzwischen ein wichtiges wirtschaftliches Standbein geworden. Der SPIEGEL schreibt, dass „sich ausgerechnet auch Umwelt- und Landschaftsschützer gegen die grüne Vision einer klimaschonenden Energiepolitik formieren“ und lässt die Tatsache unerwähnt, dass alle großen Umwelt- und Naturschutzverbände in Deutschland den Ausbau der Windenergie unterstützen. Dies zeigte sich beispielsweise durch ihre Unterstützung für den Aktionstag Erneuerbare Energien am 5. November 2003 in Berlin (www.aktionstag-ee.de). Dort waren 10.000 Menschen zusammengekommen, um für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien einzutreten. Eine Gegendemonstration von Windkraftgegnern brachte gerade eine Handvoll Menschen zusammen. Für die Förderung der Windenergie hatten sich unter anderem Greenpeace, BUND, NABU, Robin Wood, World Wide Fund for Nature, Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Naturschutzring ausgesprochen. Der SPIEGEL beschreibt richtig, dass sich „eine bunte und widersprüchliche Koalition gebildet“ hat, die „aus Naturschützern und der Kernkraft- und Kohlelobby der großen Stromkonzerne“ besteht. Die Widersprüche klären sich etwas auf, wenn man weiß, dass auch personelle Verbindungen zwischen Bürgerinitiativen gegen Windenergie und der stromintensiven Industrie bestehen. So hat das ARD-Magazin Monitor am 25. März 2004 über den Rechtsanwalt Thomas Mock berichtet, der hauptberuflich als Lobbyist der Aluminiumindustrie arbeitet und gleichzeitig Bürgerinitiativen gegen Windenergie vertritt und berät (www.monitor.de). FAKT: Das Bundesbaugesetz verhindert Wildwuchs bei der Windenergienutzung Der SPIEGEL schreibt über die 1996 verabschiedete Ergänzung im Paragraphen 35: „Die Vorschrift, auch als "Privilegierung der Windkraft" bekannt, ... ist de facto die generelle Aushebelung des Baurechts, das zum Ziel hatte, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.“ Damit wird der vollkommen falsche Eindruck erweckt, dass Kommunen nicht selbst bestimmen könnten, wo sie Windkraftanlagen in ihrem Umkreis wünschen. Tatsache ist, dass gerade die Vorschriften des Paragraph 35 den Kommunen explizit das Recht geben zu entscheiden, wo es Ausschluss- und wo es Vorranggebiete für Windenergie geben soll. Probleme und Schadensersatzforderung gibt es allein in den Gebieten, in denen nicht geplant wurde oder in denen eine rechtswidrige Verhinderungsplanung vorgenommen wurde. In diesem Zusammenhang suggeriert der SPIEGEL, dass die Zahl der Windenergie immer weiter ansteigen werde, indem er schreibt: „Allein in den vergangenen vier Jahren hat sich die Zahl der Anlagen auf über 15 000 Stück verdoppelt. Und so soll es weitergehen, ...“ Das ist jedoch falsch. Da die Windenergieanlagen immer leistungsstärker werden, werden langfristig eher weniger als 15.000 Stück in Deutschland stehen. Denn durch die Leistungs- und Effizienzsteigerung der Anlagen werden insgesamt zukünftig weniger Anlagen neu errichtet werden als alte abgebaut. Unter dem Strich werden zukünftig weniger Anlagen mehr Strom erzeugen. FAKT: Das Verhältnis zwischen Windenergieanlagenbetreibern und Kommunen ist ein vollkommen übliches Der SPIEGEL kritisiert. „Aus einem so genannten Gestattungsvertrag soll zum Beispiel die Gemeinde Uckerland ihren Nutzen ziehen: Laut Vertragsentwurf zahlt hier der Investor "Gestattungsentgelt" zum Beispiel für die eigentlich selbstverständliche "Mitbenutzung der gemeindlichen Straßen" oder die "Gestattung zur Verlegung und den Betrieb von Kabeln".“ Die Erhebung von Gebühren für die Nutzung kommunaler Wege ist aber ein vollkommen übliches Vorgehen und hat nichts mit der Windenergie zu tun. So zahlen etwa alle privaten und gewerblichen Stromverbraucher mit dem Strompreis eine Konzessionsabgabe von rund 1 bis 2 Cent pro Kilowattstunde an ihre Gemeinde, weil der Strom über und unter gemeindlichen Wegen transportiert wird. Im gleichen Zusammenhang schreibt der SPIEGEL:„Anderswo überweisen Investoren über 400 000 Euro für die "Pflanzung von Forstgehölzen" an die Gemeinde. Die nette Geste wird dann als Ausgleichs-maßnahme für den flächenverbrauchenden Mühlenbau begründet.“ Ausgleichsmaßnahmen sind eine Auflage bei der Genehmigung von Windenergieanlagen, denen sich der Betreiber gar nicht entziehen kann. Es handelt sich nicht um eine „nette Geste“ sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. FAKT: Die Windenergie erhält keine Steuersubventionen Der SPIEGEL schreibt: „Neben der erhöhten Einspeisevergütung unterstützt der Staat auch mit massiven Steueranreizen für Besserverdienende das Errichten von Windrädern.“ Das ist falsch. Es gibt keine besonderen steuerrechtlichen Vorteile für Investoren in Windkraftanlagen. Die anfänglichen steuerlichen Verlustzuweisungen sind bei allen Gewerbebetrieben üblich und zulässig. Sie werden durch spätere positive Gewinnzuweisungen wieder ausgeglichen. Es gibt somit für die Investoren nur einen Steuerstundungseffekt, keine Steuerersparnis. Dies wäre nur in den wenigen Fällen der Fall, wenn der persönliche Steuersatz bei den späteren Gewinnzuweisungen höher ist als zum Zeitpunkt der Gewinnzuweisungen. Da aber oftmals junge ökologisch orientierte Anleger sich an Windkraftfonds beteiligen, fallen die Gewinnzuweisungen oft in Zeiten, in denen die persönliche Steuerprogression sogar höher ist. FAKT: Auch konventionelle Kraftwerke sind nicht immer verfügbar. Der SPIEGEL berichtet über Messungen der E.on Netz GmbH, wonach „während des gesamten Jahres 2002 der Wind an nur 36 Tagen so stark blies, dass zumindest eine Stromeinspeisung von mehr als 50 Prozent der installierten Kapazität erreicht werden konnte. An 150 Tagen wurden weniger als 10 Prozent der theoretischen Menge erreicht. An manchen lauen Sommertagen blies der Wind so schwach, dass die eingespeiste Menge fast null war.“ Es ist richtig, dass Windenergieanlagen aufgrund des schwankenden Windangebotes nicht immer mit ihrer Nennleistung verfügbar sind. Allerdings sind auch herkömmliche Kraftwerke nicht rund um die Uhr verfügbar. So waren nach der Leistungsbilanz des Verband der Netzbetreiber VDN im Jahr 2002 zum Zeitpunkt der Jahreshöchstlast 5.100 Megawatt (MW) konventionelle Kraftwerke – das entspricht der Leistung von vier bis fünf Kernkraftwerken - wegen Revisionen (1.600 MW) und Ausfällen (3.500 MW) nicht einsetzbar. FAKT: Der Förderwert des EEG bleibt kurzfristig stabil und fällt mittelfristig ab Der SPIEGEL schreibt, das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln prognostiziere, dass „die Fördersummen durch das EEG bis zum Jahr 2010 bereits auf rund fünf Milliarden Euro hochschnellen werden“. Dabei werden fälschlicherweise die Vergütungszahlungen an EEG-Einspeiser komplett als „Förderung“ angesehen. Tatsächlich hätte der EEG-Strom aber alternativ am Großhandelsmarkt beschafft werden müssen, wo die Preise seit 2002 stetig gestiegen sind. Subtrahiert man diese vermiedenen Kosten von den Einspeisevergütungen, so beläuft sich der tatsächliche Förderwert des EEG bis 2010 auf etwa die Hälfte des angegebenen Wertes. Um 2015 wird Windstrom aufgrund der Degression der Einspeise-vergütungen und der steigenden Stromkosten aus neuen Kraftwerken wettbewerbfähig werden. FAKT: Weitere Strompreiserhöhungen sind durch das EEG nicht gerechtfertigt Der SPIEGEL berichtet aus einem im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten und bisher unter Verschluss gehaltenen Gutachten, das das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln (EWI), das Institut für Energetik & Umwelt (IE) und das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) unter dem Titel "Gesamtwirtschaftliche sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG)" zusammengetragen haben. Der SPIEGEL schreibt zum Ergebnis der Gutachter: „Für die Verbraucher und die Gesamtwirtschaft wäre eine Weiterführung des Systems ein äußerst teures Unterfangen. So würde die angestrebte Verdoppelung des EEG-Anteils die Strompreise stark verteuern. Tatsächlich kommt das Gutachten zu einer ganz anderen Schlussfolgerung: Danach bleiben die von den Stromkunden aufzubringenden Kosten für das EEG (EEG-Umlage) auch bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) gegenüber dem jetzigen Stand praktisch konstant. Sie wachsen nicht weiter, wie der SPIEGEL behauptet. Zusätzliche Kosten für Netzausbau und Regelenergie (=Ausgleichsenergie) sind gegenüber den Vergütungen des EEG von untergeordneter Bedeutung. Wörtlich heißt es im Gutachten auf Seite 73: „Trotz einer Erhöhung der eingespeisten EEG-Menge um mehr als 15 TWh [Milliarden Kilowattstunden] von 2004 bis 2010 erhöhen sich die Zusatzbelastungen auch unter Berücksichtigung von Ausgleichsenergie nur geringfügig, da durch eine Erhöhung der Strompreise auf dem Wettbewerbsmarkt bei gleichzeitiger Absenkung der durchschnittlichen EEG-Einspeisevergütung (real in Preisen von 2003) die Mengenerhöhung kompensiert wird.“ FAKT: Zusätzlicher Regelenergiebedarf für die Windenergie ist minimal Der SPIEGEL schreibt: „Um die Spitzen im Netz auszutarieren, müssen Gasturbinen oder riesige Kraftwerksblöcke kurzfristig zu- oder wieder abgeschaltet werden. Allein diese Kosten betragen nach internen Angaben der Strombranche mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr.“ und weiter: „Tatsache ist, dass sie die Stromrechnung der einzelnen Kunden - zusätzlich zu den ohnehin bereits hohen Windenergieumlagen - weiter in die Höhe treiben.„ Bei einer Expertentagung zum Thema Regelenergie des Bundeswirtschaftsministeriums am 19. November 2003 wurde vom Industrie und Bundeskartellamt festgestellt, dass es bislang keinen Beleg für einen erhöhten Regelenergieaufwand durch das EEG bzw. Windenergie gäbe. Dies wird auch durch die Statistik der Netzbetreiber unterstützt: Ausweislich der aktuellen Leistungsbilanz des Verband der Netzbetreiber VDN (www.vdn-berlin.de) ist der Bedarf an Regelleistung („Reserve für Systemdienstleistungen der ÜNB“) von 8.300 Megawatt im Jahr 2002 auf 7.300 Megawatt im Jahr 2004 gefallen - trotz Zubaus von rund 6.000 Megawatt Wind. An anderer Stelle schreibt der SPIEGEL: „Da es jedoch auch Tage gibt, an denen praktisch keinerlei Windstrom eingespeist wird, müssen die Netzbetreiber große Mengen des theoretisch zur Verfügung stehenden Windstroms in ganz normalen Kraftwerken vorhalten. Um eine reibungslose Stromversorgung zu garantieren, heißt es in internen Papieren der Branche, müssen "für jedes Megawatt Windenergie rund 800 bis 900 Kilowatt an Reserveleistungen vorgehalten werden“. Das Gutachten von EWI/IE/RWI kommt jedoch zu ganz anderen Aussagen. Bezogen auf die installierte Windleistung liegt der im Gutachten ermittelte zusätzliche Bedarf der zusätzlichen Regelleistung bei 6,5% im Jahre 2010. Dieser Wert beträgt nicht einmal ein Zehntel der Angaben der Stromwirtschaft, nach der für die Windenergieanlagen Reservekraftwerke in Höhe von 80% oder sogar 90% der Nennleistung vorzuhalten wären. FAKT: EEG und Emissionshandel sind kompatibel Der SPIEGEL schreibt, dass Kritiker „negative Wechselwirkungen zwischen dem neuem EEG und dem .. geplanten Emissionshandel.“ befürchten. Er zitiert den Kölner Energiewirtschaftler Carl Christian von Weizsäcker, der für den wissenschaftlichen Beirat des Wirtschaftsministeriums eine Studie zu diesem Thema verfasst hat mit der Aussage „Das EEG muss zu einem Ende gebracht werden, weil es künftig keinen Beitrag zu einer CO2-Reduzierung mehr bringt" Christian v. Weizsäcker begeht aber einen entscheidenden Fehler in dem Gutachten: Er hat nicht berücksichtigt, dass die CO2-Einsparung durch das EEG aus der Zertifikatszuteilung für die Industrie herausgerechnet wird. Dieser Vorschrift findet sich im Nationaler Allokationsplan (Entwurf vom 29.1.2003, Abschnitt 4.3) sowie in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 7.1.2004 zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Emissionshandel (KOM(2003) 830 endgültig). Der Emissionshandel reduziert außerdem nur die Emissionen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Die EU-Zielvorgabe umfasst aber alle Sektoren. Im nationalen Klimaschutzprogramm teilen sich Emissionshandel, EEG, KWK-Gesetz und Ökosteuer die Aufgabe der Emissionsminderung. Dies hätte der SPIEGEL bei sauberer Recherche wissen können und berichten müssen. Verschwiegen wird im SPIEGEL auch, dass sogar das Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) selbst Kritik an dem Gutachten geübt hat. Zitat aus der Pressemitteilung des BMWA vom 04.03.2004 zum betreffenden Gutachten: „Aus Sicht des BMWA wäre es wünschenswert gewesen, dass der Beirat bei seiner Kritik am EEG die Aspekte der Ressourcenschonung und der Sicherheit der Energieversorgung durch Diversifikation der Energiequellen berücksichtigt hätte. Hierzu leisten die Erneuerbaren Energien langfristig einen Beitrag. Mit dem seit 2000 geltenden EEG und dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf werden hierfür notwendige Anreize geschaffen“ FAKT: Windenergie spart auch in Zukunft große Mengen CO2 ein Der SPIEGEL zitiert aus dem Gutachten von EWI/IE/RWI, dass der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien „bis zum Jahr 2006 lediglich zu einer zusätzlichen Verringerung des CO2-Ausstoßes um rund 6,3 Millionen Tonnen.“ führe. Als Grund wird angeführt: „die Zusammensetzung des Kraftwerksparks wird sich in den nächsten Jahren dramatisch verändern. Zahlreiche alte Kohlenmeiler werden ohnehin modernisiert. Viele werden in den kommenden Jahren von wesentlich umweltschonenderen Gaskraftwerken ersetzt werden.“ Dieses Szenario und die Schlussfolgerung sind jedoch äußerst fraglich. Erstens ist die Annahme falsch, dass es in den nächsten Jahren im großen Stil zu einem Ersatz von Steinkohle durch Erdgas im Stromsektor kommen wird, weil dies aufgrund der Importabhängigkeit und der langfristigen Preisrisiken beim Erdgas weder von der Politik noch von den Kraftwerksbetreibern gewünscht ist. Zweitens ist die Methode des Gutachtens höchst zweifelhaft, die tatsächliche „historische“ CO2-Vermeidung durch den Ersatz von Steinkohle durch Erneuerbare Energien durch einen Vergleich mit einem imaginären Kraftwerkspark, den man alternativ hätte bauen können, zu ersetzen. FAKT: Dänemark baut die Windenergie weiter aus Der SPIEGEL schreibt: „Dabei legten etwa die Dänen längst den Rückwärtsgang ein: Sie haben die Windförderung schon vor zwei Jahren fast komplett gestrichen. Deren Ziel sei schon übererfüllt, so die Begründung der Regierung, außerdem seien die Subventionen viel zu teuer.“ Tatsächlich hat Dänemark im Jahr 2003 mit 45,3 Watt pro Kopf der Bevölkerung der höchsten Zubau an Windenergieanlagen in Europa gehabt (Deutschland 32,1 Watt pro Kopf). Die zwei größten Offshore-Windparks der Welt wurden 2002 und 2003 in Dänemark errichtet (www.nystedhavmoellepark.dk, www.hornsrev.dk). Mittlerweile werden mehr als 15 Prozent des Stroms in Dänemark aus Windturbinen erzeugt, ohne dass es zu Problemen bei der Stromerzeugung oder Wettbewerbsverlusten der Industrie gekommen wäre. FAKT: Der Export der deutschen Windindustrie steigt Der SPIEGEL schreibt: „Auch das Exportgeschäft läuft schlechter als erhofft. Nur unter 30 Prozent der deutschen Mühlenproduktion werden ins Ausland verkauft - beim deutschen Maschinen- und Anlagenbau liegt diese Quote bei 70 Prozent.“ Fakt ist, dass die deutsche Windindustrie Jahr für Jahr mehr ins Ausland exportiert, siehe Tabelle. Mit rund 600 MW (Angabe des Verband Deutscher Maschinen und Anlagebau VDMA) hat Deutschland im Jahr 2003 fast mehr Windkraftanlagen exportiert als im windreichen Großbritannien bisher überhaupt installiert wurden (649 MW). Zudem bezieht sich die vom SPIEGEL genannte Exportquote nur auf komplette Anlagen. Deutsche Zulieferer für Getriebe, Lager oder Generatoren haben wesentlich höhere Exportanteile.


Jahr Exporte[Megawatt]
1994 18
1995 36
1996 83
1997 54
1998 126
1999 179
2000 236
2001 518
2002 550
2003 600
Entwicklung des WEA-Exports
Quellen: DEWI, BWE, VDMA

Bundesverband
WindEnergie e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Herrenteichsstraße 1
D-49 074 Osnabrück
Tel. + 49 (0)541/3 50 60-0
Fax + 49 (0)541/3 50 60-30
bwe-info@wind-energie.de
www.wind-energie.de
29. März 2004