Zum Jahresende versendet der Bundesverband WindEnergie BWE eine Pressemitteilung zum Thema bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Es heißt: „Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Pflicht zur Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Windenergieanlagen ohne diese Systeme drohen hohe Strafzahlungen. Kurz vor Ablauf der Frist wird offenbar, wovor die Branche schon länger warnt: Die Behörden können die Systeme nicht rechtzeitig genehmigen.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Ohne Genehmigung keine Inbetriebnahme, ohne Inbetriebnahme keine Genehmigung. Es droht eine Lähmung, sowie der Ausfall großer Strommengen.“ Heidebroek empfiehlt nun „dringend eine Klarstellung, vorzugsweise durch eine Anpassung im EEG, zumindest aber durch eine Anwendungshilfe des BMWK. In dieser sollte festgestellt werden, dass zum einen Anlagen dann nicht mit Pönalen belangt werden, wenn die Betreiber nachweisen können, alle Schritte für eine fristgerechte Genehmigung der Systeme eingeleitet zu haben. Zum anderen muss klargestellt werden, dass Neuanlagen ab dem 1. Januar in Betrieb gehen können, wenn die Betreiber umgehend die notwendigen Schritte zur Genehmigung der BNK-Systeme einleiten.“
Bei der deanGruppe sind alle erforderlichen Installationen erfolgt. Geschäftsführerin Marielena Bloh bestätigt: „Wir habe alle Anlagen, für die es notwendig war, mit BNK ausgestattet. Da wir uns frühzeitig gekümmert hatten, war die Deadline 31.12. kein Problem. Für die Inbetriebnahmen ab 2025 setzen wir weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Institutionen, sehen dem Jahr 2025 entspannt entgegen und wünschen allen frohe Festtage und einen guten Start in das neue Jahr!“
(Foto: deanGruppe/KI)